Die mögliche Aufnahme erfolgt derzeit noch ab dem dritten Lebensjahr, in Ausnahmefällen schon ab dem zweiten Lebensjahr.
Einzugsgebiet
Die Kinder kommen aus dem Großraum Ahlen, d.h. es gibt ein festgelegtes Einzugsgebiet, welches sich auf folgende Orte bezieht: Ahlen, Sendenhorst, Drensteinfurt, Rinkerode, Albersloh, Vorhelm.
Anmeldung
Die Anmeldung für den heilpädagogischen Bereich erfolgt in der Einrichtung selbst, im Jugendamt oder in der Beratungsstelle für Eltern von entwicklungsverzögerten und behinderten Kindern. Unterstützend und beratend arbeitet hier die „Beratungsstelle für Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf“ des Kreisgesundheitsamtes Warendorf. Diese Beratungsstelle berät Eltern über die Möglichkeiten von Hilfen für ihr Kind. Einmal wöchentlich findet eine Sprechstunde im Gesundheitsamt Ahlen statt, Ansprechpartnerin ist Frau Koglin-Riedemann.
Ist die Betreuung in unserer Einrichtung von Elternseite gewünscht, so besuchen die Eltern über die Vermittlung des Jugendamtes mit ihrem Kind den zuständigen Amtsarzt, welcher ein amtsärztliches Gutachten erstellt. Dieses ist für einen Antrag auf Bewilligung der Maßnahme notwendig. Eine Entwicklungsdiagnostik von einem der Familie bekannten Arzt reicht in der Regel auch aus.
Das Jugendamt Ahlen fungiert auch als Koordinationsstelle, um die betroffenen Familien, die ein Kind mit einem besonderen Förderbedarf haben einen entsprechenden Platz zu ermöglichen, z.B. Einzelintegration, heilpädagogischer Platz.
Klientel
Unsere Einrichtung wird von Kindern mit besonderem Förderbedarf besucht, der u.a. begründet sein könnte durch Verzögerungen in der Entwicklung, somatische Beeinträchtigungen, genetische Dispositionen.
Betreuungszeit
Diese beträgt 30 Stunden wöchentlich.
Elternbeitrag
Die Eltern bezahlen nach der Bewilligung dieser Maßnahme durch den LWL keinen Beitrag. Als „häusliche Ersparnis“ werden (z.Zt.) täglich € 2,50 Essensgeld von den Eltern getragen.
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt gem. KJHG und SGB XII. Die heilpädagogischen Gruppen werden aus Mitteln der Sozialhilfe finanziert. Grundlage für die Abrechnung der Pflegekosten für behinderte Kinder sind die Kostenzusagen des LWL, Abt. Sozialhilfe.