Aufnahmekriterien dienen dazu, die Situation der angemeldeten Kinder zu erfassen und vor der Aufnahme zu klären und zu prüfen, welche Kinder gemäß dem Rechtsanspruch aufgenommen werden und wie die Förderung der Kinder im Rahmen der heilpädagogischen Konzeption in der Einrichtung stattfinden kann.
Aufnahmekriterien ermöglichen ein differenziertes Auswahlverfahren, wobei neben dem Alter der Kinder auch andere Kriterien berücksichtigt werden müssen, wie z.B. familiäre Situationen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn aufgrund des hohen Bedarfs keine ausreichenden Plätze zur Verfügung stehen.
Aufnahmekriterien ersetzen weder die gesetzlich geforderte langfristige Bedarfsplanung (Aufgabe des örtlichen Jugendamtes) noch die sozialpädagogische Konzeption der Einrichtung.
Mit dem Elternbeirat am 18.10.2023 beschlossene Aufnahmekriterien für den Regelbereich sind:
- Das Alter des Kindes
- Geschwisterkind (d.h die Geschwister besuchen gemeinsam die Kita ab Sommer 2024)
- Berufstätigkeit der Eltern
- Weitere soziale Aspekte, wie alleinerziehend, Kind mit Behinderung in der Familie usw.
- Der Wohnort ist ein nachrangiges Kriterium